L
O
G
I
N

Impressumspflicht

ImpressumpflichtDie seit Anfang 2002 verschärfte Impressumspflicht für Telediensteanbieter gemäß § 6 TDG gehört sicher derzeit zu einer der am häufigsten missachteten Vorschriften. Wer sich nicht an die gesetzlichen Vorgaben hält, muss jederzeit damit rechnen, von Konkurrenten, Anwälten oder Abmahnvereinen abgemahnt zu werden.

Verpflichtet zur Anbieterkennzeichnung sind alle Anbieter geschäftsmäßiger Teledienste.

 

Folgende Pflichtangaben müssen gemacht werden:
  • Name und Anschrift des Anbieters
  • Informationen zur schnellen Kontaktaufnahme
  • Angabe des Vertretungsberechtigten
  • Angabe der Aufsichtsbehörde
  • Register und Registernummer
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
  • Zusätzliche Pflichten für besondere Berufsgruppe
  • Weitere Angaben

 

weiterführende Links: 

Teledienstegesetz
Mediendienstestaatsvertrag
Unterlassungsklagengesetz

Kommentar schreiben


Sicherheitscode
Aktualisieren

Achtung, öffnet in einem neuen Fenster. PDF | Drucken |

Schnellkontakt

Fleximind Medienagentur

Mirko Baschetti
Lange Str. 10
31515 Wunstorf

 
Fon: +49 5031 516368
Fax: +49 5031 516369

kontakt@fleximind.de

 

Newsletter

Newsletter FleximindNichts mehr verpassen. Wir halten Sie per E-Mail auf dem laufenden.
Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.
Ein Abmelden ist jederzeit möglich.